Barrierefreiheitserklärung 

Angaben gemäß Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)

Erklärung zur Barrierefreiheit

 

CITROËN Österreich Gesellschaft mbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz – BaFG) bzw. der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie RL (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (EAA) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website (im Folgenden "die Website" genannt): www.citroen.at

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

 

Diese Website wurde bisher keiner vollständigen Prüfung auf Barrierefreiheit unterzogen und ist deshalb nicht/ bzw teilweise nicht mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar. 

Eine interne Analyse und ein externes Audit nach dem Web Accessibility Assessment Framework (RAWeb 1) und der europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 sind für das zweite Halbjahr 2025 geplant. Bis zum Abschluss dieser Prüfung gilt die Website als nicht vollständig konform mit den geltenden Anforderungen. 

Wir arbeiten jedoch laufend daran, die digitale Barrierefreiheit zu verbessern. Ein mehrjähriger Umsetzungsplan zur Barrierefreiheit für die Website wird nach dem Abschluss der Prüfung veröffentlicht. Zusätzlich wird ein gruppenweiter Masterplan zur Barrierefreiheit erstellt, der alle digitalen Dienste umfasst.

 

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16.07.2025 erstellt und überprüft.

 

Feedback und Kontakt

Wenn Sie Schwierigkeiten haben, auf einen Inhalt oder einen Dienst der Website zuzugreifen, oder Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter accessibility-at@stellantis.com.

Um die Bearbeitung Ihrer Anfrage zu erleichtern, geben Sie bitte Folgendes an:

  • die betroffene Seite bzw URL

  • eine klare Beschreibung des aufgetretenen Barriereproblems

  • Ihren Browser und Ihr Betriebssystem

  • gegebenenfalls verwendete assistierende Technologien (zB Screenreader NVDA, VoiceOver oÄ).

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage so schnell wie möglich zu beantworten.

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb eines Monats keine zufriedenstellende Antwort auf Ihr Anliegen zur digitalen Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle Bundes-Behindertenanwaltschaft, Wipplingerstraße 27, 1010 Wien wenden.

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  • ERKLÄRUNG BARRIEREFREIHEIT

Die auf dieser Website abgebildeten Fahrzeuge stellen Beispielfotos von Fahrzeugen der Baureihen dar. Die Ausstattungsmerkmale der abgebildeten Fahrzeuge sind nicht Bestandteil des Angebots.

Die Angaben für Verbrauch und Emissionen beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein zu Vergleichszwecken der einzelnen Fahrzeugtypen.