CITROËN SARA

Die Mobilitätsgarantie für Ihr Citroën Fahrzeug
Durch die Einhaltung einer spätestens jährlich durchzuführenden Wartung bei Ihrer Citroen Vertragswerkstätte genießen Sie maximal 1 Jahr den Citroen SARA Mobilitätsschutz.

Bei einer Fahrzeugpanne kontaktieren Sie bitte zuerst die Citroën Assistance:

1. Wenn Sie innerhalb Österreichs unterwegs sind, wählen Sie:
0800 / 220 234

2. Wenn Sie im Ausland unterwegs sind, wählen Sie:
+43 1 27 26 979

 

Leistungen:

1. Pannenhilfe/Abschleppen

Im Falle einer Fahruntüchtigkeit, deren Ursachen nicht am Pannen-/Unfallort zu beheben sind, organisiert MONDIAL das Abschleppen des vertraglich geschützten Fahrzeuges zur nächstgelegenen CITROEN – Vertragswerkstätte oder zu einer anderen Vertragswerkstatt wenn die nächste CITROEN -Vertragswerkstätte weiter als 100 km vom Pannen-/Unfallort entfernt ist und übernimmt die hierbei anfallenden Kosten.

2. Mietwagen

Sollte eine Reparatur des Fahrzeuges am selben Tag nicht möglich sein, so leistet MONDIAL für die Dauer der Fahruntüchtigkeit des Fahrzeuges einen Beitrag zu den Kosten eines Mietwagens bis zu EURO 50,00 inkl. Mwst pro Tag für max. zwei Werktage. Kraftstoffkosten und sonstige Nebenkosten werden nicht übernommen.

Hat sich die Panne mehr als 100km vom Wohnort ereignet und wurde kein Mietwagen gewählt kann der Kunde aus einer der nachfolgenden Leistungen wählen:

3.1. Heim-/Weiterreise

Rückfahrt mit dem Zug (1. Klasse) oder, sollte die Rückreise länger als 8 Stunden dauern, im Flugzeug (Touristenklasse), so daß die Begünstigten an ihre Heimatadresse in dem Land, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, zurückkehren können oder Weiterreise zum Zielort. MONDIAL übernimmt auch die Kosten für andere Transportmittel, sofern sie nicht höher sind als die vorgenannten Bahn- bzw. Flugkosten.

3.2. Abholung des reparierten Fahrzeuges

Nach der Reparatur des infolge einer Panne oder Unfalles liegengebliebenen vertraglich geschützten Fahrzeugs organisiert und zahlt MONDIAL:

Entweder eine Bahnfahrkarte (1. Klasse) oder - sollte die Zugreise länger als 8 Stunden dauern - ein Flugticket (Touristenklasse), damit der Begünstigte oder eine von ihm beauftragte Person das Fahrzeug abholen kann, oder

4. Hotelunterbringung

Beitrag zu den Hotelkosten vom ersten Tag der Fahruntüchtigkeit des vertraglich geschützten Fahrzeugs bis zu 3 Nächten inkl. Frühstück und für max. EURO 60,00 pro Nacht pro Person (inkl. Taxen).